Ehrenordnung

Ehrenordnung TSV Deuerling e. V.

Der Vereinsausschuss des TSV Deuerling erlässt in Zusammenarbeit mit der/dem Ehrenamtsbeauftragten folgende Ehrenordnung. Die/der Ehrenamtsbeauftragte wird von der Vorstandschaft vorgeschlagen und vom Vereinsausschuss bestätigt, sie/er ist Mitglied des Vereinsausschusses.

Der TSV Deuerling wird für langjährige Mitgliedschaft, außergewöhnliche Ereignisse, besondere Verdienste und Leistungen seine Mitglieder mit folgenden Auszeichnungen und Ernennungen ehren. Es kann aus dieser Ehrenordnung kein Rechtsanspruch hergeleitet werden, die Entscheidung zur Ehrung obliegt dem Vereinsausschuss. Die Ehrungen, wenn nicht anders vermerkt, finden in der Jahreshauptversammlung statt.

Ehrungen werden durchgeführt:

  • 1) Langjährige Mitgliedschaft
  • 2) Ehrenamtliche Tätigkeit
  • 3) Ehrenamtliche Führungstätigkeit
  • 4) Ehrenmitglied
  • 5) Ehrenvorstand
  • 6) Besondere Sportliche Leistung
  • 7) Besondere Verdienste um den Verein
  • 8) Hochzeit
  • 9) Geburtstag
  • 10) Beerdigung

 

1) Langjährige Mitgliedschaft

Vorgesehen für ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein (kein Mindestalter festgelegt), das Ehrenzeichen des TSV Deuerling (gestaffelt).

1.1 Bronze mit Vereinswappen für 10-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft

1.2 Silber mit Vereinswappen für 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft

1.3 Silber mit Kranz und Vereinswappen für 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft

1.4 Gold mit Vereinswappen und Urkunde für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft

1.5 Gold mit Kranz, Vereinswappen und Urkunde für 60-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft, höchste Auszeichnung des Vereins mit gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenmitglied nach Punkt 4 Abs. 4.1.

 

2) Ehrenamtliche Tätigkeit

Vorgesehen für ehrenamtliche Tätigkeiten (auch mit Unterbrechung) im Verein, ein Ehrenzeichen mit Jahreszahl (gestaffelt) und Urkunde. In diese Kategorie fallen: (stellvertretende) Abteilungs- und Jugendleiter, Sportwart, Sportleiter, Spielleiter, Abteilungs-Kassier und -Schriftführer, Platzwart (ehrenamtlich), Ehrenamtsbeauftragte, Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet), medizinische Betreuung, Koordination Sportheim und -Gelände, Beisitzer Ausschuss, Trainer (ohne Bezahlung). Mannschaftsbetreuer, Vergnügungswart, Schiedsrichter usw. Nicht für bezahle Tätigkeiten (Trainer, Übungsleiter usw.)

2.1 Bronze für 5-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 5

2.2 Bronze für 10-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 10 

2.3 Bronze für 15-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 15 

2.4 Versilbert für 20-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 20 

2.5 Versilbert für 25-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 25 

2.6 Versilbert für 30-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 30 

2.7 Versilbert mit Gold für 35-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 35 

2.8 Versilbert mit Gold für 40-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 40 

2.9 Versilbert mit Gold für 45-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 45

2.10 Vergoldet für 50-jährige Tätigkeit, mit der Jahreszahl 50

2.11 Für außerordentlich lange, vielseitige und fördernde Tätigkeit für den Sport und den Verein, kann ein Antrag zur Ehrung an übergeordnete Stellen (Sportverbände, Gemeinde, Kreis, Bezirk, Land) nach deren Ehrungsrichtlinien gestellt werden.

 

3) Ehrenamtliche Führungstätigkeit

Vorgesehen für ehrenamtliche Führungstätigkeiten (auch mit Unterbrechung) an verantwortlicher Stelle im Verein, eine Verdienstnadel des BLSV (gestaffelt) mit Urkunde. In diese Kategorie fallen 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Kassier, 2. Kassier, Schriftführer (Vorstandschaft), alle Abteilungs- und Jugendleiter.

3.1 Verdienstadel in Bronze und Urkunde für 5-jährige Tätigkeit

3.2 Verdiensnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde für 10-jährige Tätigkeit

3.3 Verdiensnadel in Silber und Urkunde für 15-jährige Tätigkeit

3.4 Verdiensnadel in Silber mit Gold und Urkunde für 20-jährige Tätigkeit

3.5 Verdiensnadel in Gold und Urkunde für 25-jährige Tätigkeit

3.6 Verdiensnadel in Gold mit Kranz und Urkunde für 30-jährige Tätigkeit

3.7 Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde für 35-jährige Tätigkeit

3.8 Verdiensnadel in Gold mit Brillanten und Urkunde für 40-jährige Tätigkeit

 

4) Ehrenmitglied

Ein Vereinsmitglied kann vom Vereinsausschuss, Satzung §3 Punkt 4, zum Ehrenmitglied ernannt werden, für eine Ernennung ist auch ein vorbildliches Verhalten in der Öffentlichkeit Voraussetzung.

4.1 für 60-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft und min. 65 Jahre alt

4.2 für 30 Jahre im Ehrenamt tätig und min. 65 Jahre alt

4.3 für außergewöhnliche Sponsorentätigkeit, min. 65 Jahre alt und min. 30 Jahre Mitglied ist

4.4 für außergewöhnliche sportliche Leistungen (ab deutsche Meisterschaften, nicht Jugendmeisterschaften) min. 65 Jahre alt und min, 30 Jahre Mitglied ist.

4.5 Der Vereinsausschuss ist berechtigt, durch besondere Verdienste ein Vereinsmitglied zum Ehrenmitglied zu ernennen (2/3 Mehrheit), auch wenn obige Kriterien nicht erfüllt sind.

Das Ehrenmitglied ist nach Satzung §5 Punkt 3 vom Beitrag befreit.

 

5) Ehrenvorstand

Ein Vereinsmitglied kann vom Vereinsausschuss, Satzung §3 Punkt 4, zum Ehrenvorstand ernannt werden, wenn das Mitglied min. 3 Wahlperioden 1. Vorsitzender war, min. 65 Jahre alt und min. 30 Jahre Mitglied ist.

Für eine Ernennung ist auch ein vorbildliches Verhalten in der Öffentlichkeit Voraussetzung. Der Ehrenvorstand ist nach Satzung §8 Punkt 1e Mitglied des Vereinsausschusses.

Der Ehrenvorstand ist nach Satzung §5 Punkt 3 vom Beitrag befreit.

 

6) Besondere Sportliche Leistung

Besondere sportliche Leistungen werden in der Jahreshauptversammlung (ab Bezirksmeisterschaft Platz 1-3) mit einem Präsent geehrt. Alle anderen sportlichen Ehrungen (Anzahl von Spielen, Tore, Holz usw.) obliegt den Abteilungen. Meisterschaften einer Mannschaft werden auf Antrag der Abteilung vom Ausschuss finanziell unterstützt.

 

7) Besondere Verdienste um den Verein

Personen mit einem außergewöhnlichen Arbeits-, Finanz- oder Organisationseinsatz (Sonderaktionen) können vom Vereinsausschuss in besonderer Weise geehrt werden.

 

8) Hochzeit

Zur Hochzeit erhält das Mitglied ein Präsent sowie Blumen.

 

9) Geburtstag

Die Ehrung zum Geburtstag wird vom Ausschuss (nach Abteilung) durchgeführt

50 Jahre Geschenkkorb (klein)

60 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers.

65 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers

70 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers.

75 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers.

80 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers.

85 Jahre Geschenkkorb (klein) Gutschein Essen 2 Pers, usw.

 

10) Beerdigung

Im Todesfall eines Mitglieds (soweit der Todesfall im Verein bekannt wird) wird nach Einzelfallentscheidung ein Kranz oder eine Schale in Auftrag gegeben.

 

Inkraftsetzung

Die Ehrenordnung wurde am 09.05.2012 durch Beschluss des Vereinsausschusses laut Satzung $12 in Kraft gesetzt.

Deuerling, den 09. Mai 2012

 

Neuberger Kurt 1. Vorsitzender           Wanninger Alfred Schriftführer           Eichenseher Helga